Der Urheberschutz für visuelle Daten erstreckt sich heute in nahezu alle Bereiche, in denen digitale Fotos existieren. Bildagenturen, Presse, Nachrichten, Kunst und Kultur, Social Media – nicht nur für Profis sondern auch für Amateure ist es unerlässlich sich mit Urheberrechten auseinanderzusetzen. Sowohl Fotografen als auch Benutzer von Fotos, sollten daher mit den entsprechenden urheberrechtlichen Regeln vertraut sein. Zu den Instrumenten gehören Metadaten in Form von IPTC-Daten.
Einsatz von Metadaten
Um den urheberrechtlichen Umgang mit Fotos zu erleichtern, gibt es für den Fotografen die Möglichkeit seine Dateien digital auszuzeichnen. Benutzer der Fotos können anschließend anhand der Auszeichnungen den Urheber leicht erkennen. Diese Informationen heißen IPTC-Metadaten. Fotografen beschriften dadurch ein erstelltes Bild digital mit ihren Urhebernachweisen.
Diese Urhebernachweise darf nach deutschem Recht nur der Urheber diese Daten entfernen oder verändern, andere nicht. Der Umgang mit Metadaten wirft daher urheberrechtliche Fragen auf, denn das Entfernen von Metadaten kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
„Informationen, die zur Rechtewahrnehmung erforderlich sind, dürfen nicht von anderen als dem Urheber entfernt oder verändert werden.“ Das besagt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) mit dem § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung.
Dazu gibt es bereits einige Urteile, das Oberlandesgericht Köln entschied beispielsweise mit dem Urteil OLG Köln, 6 U 105/16 vom 20.02.2017, dass die Veränderung von Metadaten in Fotos eine Urheberrechtsverletzung nach § 95c UrhG darstellt. Das Landgericht Hamburg entschied bereits im Februar 2016, dass bei hochgeladenen Fotos zur Veröffentlichung Facebook die IPTC-Daten nicht mehr löschen oder verändern darf.
Inhalte der Metadaten
Um den Austausch und die Auffindbarkeit von Bilddateien zu erleichtern enthalten Fotos Metadaten. Diese Metadaten unterteilen sich in IPTC-Daten und EXIF-Daten. EXIF-Daten enthalten technische Informationen wie Kameramodell und Belichtungszeit und IPTC-Daten inhaltliche wie Urhebernachweise.
EXIF-Daten
Exchangeable Image File Format (EXIF) ist ein Standardformat für das Abspeichern von Metadaten in digitalen Bildern. Die Kamera speichert in den EXIF-Daten automatisch technische Informationen zur Aufnahme wie Kameramodell, Zeitpunkt der Aufnahme und Kameraeinstellungen wie Verschlusszeit, verwendetes Objektiv, Blende, Belichtungszeit, Belichtungsmodus, Blitzzeiten oder Bildgröße. Auch Geodaten können einige Kameras ablegen.
Heutzutage speichert fast jede Digitalkamera diese Daten zu der Aufnahme im Bild ab. Sogar Kamera-Apps von Smartphones legen EXIF-Daten mit dem Bild ab. Die jeweilige Bilddatei enthält einen Header, dort liegen die Metadaten.
Mittels Bildbearbeitungsprogrammen können Fotografen über EXIF-Daten außerdem Objektivfehler ausgleichen oder Effektfilter an den Kameratyp anpassen. Auch das blockieren von bestimmten EXIF-Daten ist mit bestimmten Programmen möglich, um beispielsweise Geodaten oder GPS-Daten zu unterdrücken, damit diese nicht jeder erkennen kann.
IPTC-Daten
Der IPTC-IIM-Standard ist ein weiteres Datenformat zur Speicherung von Metadaten in Bilddateien. IPTC-Daten sind inhaltliche Informationen und enthalten beispielsweise den Urheberrechtsvermerk oder die Kontaktdaten des Fotografen. Während die Kamera EXIF-Daten automatisch mit dem Bild abspeichert, müssen IPTC-Daten manuell erstellt werden. Der Fotograf kann also manuell zusätzlich Informationen in der Bilddatei ablegen.
Sowohl für Nutzer als auch für Urheber sind IPTC-IIM-Einträge wichtig. > Nutzen für Urheber und Benutzer
Der Weltverband der Nachrichtenagenturen und Zeitungen/ International Press Telecommunications Council (IPTC) führte den IPTC-IIM-Standard 1991 als Information Interchange Model (IIM) ein. Zweck der Einführung, war den Austausch von Bilddateien zwischen Nachrichten- und Bildagenturen zu erleichtern.
IPTC-IIM war ursprünglich vorgesehen zur Standardisierung der Übergabe von Dateien im nachrichtlich-journalistischen Bereich. Inzwischen ist IPTC-IIM zum Standard für visuelle Daten geworden – besonders in der Fotografie.
Eine Weiterentwicklung erfuhr der Standard durch die Metadata Working Group (MWG). Microsoft, Apple, Canon, Nokia und Sony gründeten die Metadata Working Group 2006 mit der Absicht sowohl Profis wie auch Amateuren noch mehr Kompatibilität beim Datenaustausch zu ermöglichen. Das Konsortium schuf somit 2008 schließlich eine Vereinheitlichung von zuvor verschiedenen widersprüchliche Verwendungen der Metadaten in Bilddateien.
Caption, Copyright, Credit, Creator (4C) und Title sind dabei die bedeutenden Konstanten.
Caption
Wichtige inhaltliche Informationen wie Ort der Aufnahme, abgebildete Personen, Anlass der Aufnahme oder vorhandene Release sind im Caption abgelegt. Das bedeutet, dass im Caption das was und wo abgelegt ist.
Copyright, Credit, Creator
Copyright, Credit sowie Creator sind vorgesehene Felder für die Kontaktdaten des Urhebers und seine Nutzungsbedingungen. Außerdem können Bildagenturen ebenso ihre Kontaktdaten und Nutzungsbedingungen hinterlassen. Lässt sich ein Urheber durch eine Agentur oder eine Plattform vertreten, so können die Felder identisch sein.
Title
Der Title ist vorgesehen für eine Kurzbeschreibung. Hier ist Platz für Schlagworte, mit denen das Bild besser auffindbar ist.
Programme für Metadaten
Metadaten sind von jedem gängigen Bildbearbeitungs- und Bildarchivierungsprogramm aus darstellbar. Redaktionssysteme, Bildverwaltungsprogramme, CMS können Metadaten auslesen und speichern. In Programmen wie Photoshop, Lightroom, Adobe Bridge oder digiKam lassen sich Metadaten auch als Batches (Stapelverarbeitung) bearbeiten. Als kostenlose Freeware steht beispielsweise XnView oder IrfanView zur Verfügung.
Nutzen für Urheber und Benutzer
Urheber und Benutzer profitieren von Metadaten gleichermaßen. Fotografen können ihre Bilder auszeichnen und Benutzer können anhand der Auszeichnungen den Urheber erkennen.
Gehen Urhebern und Nutzer gewissenhaft mit Metadaten um, so erleichtert dies das Leben für beide Seiten.
Kommt es zum Streit wegen unberechtigter Nutzung, so können Metadaten als klarer Hinweis auf die Urheberschaft dienen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Urheber-Vorteil
Der Urheber dokumentiert in den Metadaten seine Urheberschaft und hinterlegt seine Kontaktdaten. Außerdem kann er zur Auffindbarkeit eine Bildbeschreibung, Überschrift sowie Schlüsselworte hinterlassen. Darüber hinaus kann er seine Nutzungsbedingungen formulieren.
Gibt der Fotografe bei Personenaufnahmen Model-Releases oder bei Grundstücken und Gebäuden Property-Releases Daten an, so ist ein Nachweis ebenso wichtig.
Nutzer-Vorteil
Für Bildverwender ist es wichtig den Urheber zu kennen, um ihn entweder kontaktieren zu können oder ordnungsgemäß benennen zu können. Der Nutzer des Bildes profitiert also von den Informationen, weil er über die Kontaktdaten den Urheber oder die Agentur, die ihn vertritt, findet.
Für Neunutzungen sowie Nachlizensierungen oder für eine weitere Beauftragung ist es ebenso erforderlich den Urheber eines Fotos zu kennen. Darum helfen die Daten den Nutzern bei der internen Bildverwaltung.
Finden Nutzer beauftragte oder lizenzierte Bilder bei Urheberrechtsverletzungen, so können sie eine geschlossene Rechtekette nachweisen.
Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A.
Metadaten-Management
Metadaten-Management gehört seit Anfang des digitalen Zeitalters zu den Standardarbeitsschritten der Bildbearbeitung und Verarbeitung. Für Ersteller visuellen Contents ist Metadaten-Management somit unerlässlich.
Fotografen sollten Metadaten unbedingt in ihre Bilddaten eintragen. Experten empfehlen diesen Arbeitsschritt sogar vor der Bildbearbeitung.
Metadatenpflege ist somit eine Hauptaufgabe des professionellen Fotografen geworden. Mindestens sollte er die 4C (Copyright, Creator, Credit, Caption) eintragen.