Arbeitsrecht in der Kulturbranche – Warum Künstler und Kreative ein solides Fundament brauchen

Ob Musiker, Designer, Regisseur, Ausstellungskurator oder freier Künstler: Für alle Menschen in der Kreativ- und Kulturwirtschaft spielt Arbeit eine besondere Rolle. Doch „Arbeit“ im künstlerischen Kontext unterscheidet sich oft von klassischen Angestellten­verhältnissen – mit vielen Chancen, aber auch juristischen Fallstricken. Deshalb ist ein klarer Blick auf das Arbeitsrecht so wichtig – insbesondere, wenn Kreativität auf Recht trifft. Typische Arbeitsverhältnisse in der Kulturbranche In Kunst und Kultur gibt es viele Formen der Zusammenarbeit: Feste Anstellungen in Theatern, Museen oder Agenturen Befristete Verträge (z. B. für eine Produktionsdauer) Freelancer- oder Honorarverträge Werkverträge für einzelne Projekte Mischformen aus Honoraren, Gagen und Nebentätigkeiten Jede dieser weiter lesen

Zweckübertragung bei Verträgen

Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Unzureichende Vereinbarung Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Inhalt der Zweckübertragungslehre Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.   Zweck der Zweckübertragung Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit weiter lesen