Kunst- und Kulturrecht 2026 – Wenn Paragrafen tanzen lernen

Es war einmal, in einem kleinen Theater in den 1980er-Jahren: Herr Wagner, Regisseur mit großen Träumen, probte seine Inszenierung und hoffte, dass niemand fragen würde, ob die Musik eigentlich lizenziert war. Urheberrecht war damals etwas für Spezialisten – wichtig, aber oft erst dann Thema, wenn der Vorhang schon gefallen war. Heute, im Jahr 2026, sitzt Frau Lenz im Büro einer Kanzlei für Kunst- und Kulturrecht, prüft Streaming-Lizenzen für ein internationales Filmprojekt, verhandelt Bühnenrechte für eine moderne Oper und klärt die Bildrechte für eine digitale Ausstellung. Kunst ist global geworden – und das Recht reist mit. Neuerungen 2026 – Wenn Kreativität weiter lesen

Was wir für Sie leisten können

Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturrechts. Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können uns für Sie verständlich ausdrücken. Rufen Sie uns einfach an! Unser Leistungssprektrum reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Technische Schutzmaßnahmen und Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen sowie Nutzungsprüfungen bis hin zu Verhandlungsführung und –begleitung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Gestaltung und Prüfung von Verträgen Bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen wie Lizenzverträge, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträge einschließlich der Vertragsgestaltung für die weiter lesen