Berlin, 2025: Ein viraler Electro-Track, ein altes Soul-Sample und ein juristisches Nachspiel – was wie ein Musikthriller klingt, ist in der Praxis leider keine Seltenheit. Der Fall „DJ Bass vs. Gloria Fields“ ist fiktiv, basiert aber auf realen Mustern, die wir in unserer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig sehen. Willkommen in der Welt des Musikrechts!
Der Fall: DJ Bass und der Soul-Schnipsel
DJ Bass, ein talentierter Producer aus Berlin, landet über Nacht einen Hit: „Midnight Pulse“. Treibend, tanzbar, hypnotisch – vor allem wegen eines charakteristischen Vocal-Samples, das wie ein Echo aus den 70ern wirkt. Der Track geht auf TikTok viral, bald auch auf Spotify, YouTube & Co.
Wenige Wochen später folgt die Ernüchterung: Post von einer US-Kanzlei – im Auftrag der Soul-Sängerin Gloria Fields. Der Vorwurf: Das zentrale Sample stammt aus ihrem 1973 veröffentlichten Song „Lonely Lights“. DJ Bass hat es ohne Lizenz verwendet.
Die rechtliche Lage: Sampling & Urheberrecht
Im Zentrum steht das Urheberrecht – insbesondere § 23 UrhG. Das Verwenden fremder Tonaufnahmen, auch in kleinen Ausschnitten, stellt grundsätzlich eine Vervielfältigung dar und ist lizenzpflichtig.
Das gilt selbst dann, wenn der Ausschnitt nur kurz oder stark verfremdet ist. Spätestens seit dem viel diskutierten BGH-Urteil „Metall auf Metall“ (2020) ist klar: Eine Ausnahme (sog. freie Benutzung) kommt nur noch in sehr engen Grenzen in Betracht.
Kurz gesagt: Auch wer nur „ein bisschen“ sampelt, bewegt sich schnell auf rechtlich dünnem Eis.
Was DJ Bass hätte tun sollen
- 1. Rechteklärung: Vor der Veröffentlichung prüfen, ob Samples verwendet wurden – und von wem.
- 2. Lizenzierung: Entweder beim Rechteinhaber (Label, Verlag, GEMA etc.) eine Genehmigung einholen oder ein lizenzfreies Sample verwenden.
- 3. Nachbau mit Vorsicht: Auch ein eigenes Einspielen eines ähnlichen Sounds („Replay“) kann rechtswidrig sein, wenn die kreative Eigenart des Originals übernommen wird.
Unsere Expertise für Künstler, Produzenten & Labels
In unserer Kanzlei für Kunst- und Kulturrecht mit Haupsitz in Hannover beraten wir regelmäßig Musikschaffende, Produzentinnen und Labels zu Fragen rund um:
- Sampling & Lizenzierung
- Urheberrechtliche Abmahnungen
- Verträge mit Labels, Verlagen und Künstlern
- GEMA, GVL und internationale Rechteverwertung
Ob präventive Beratung oder Verteidigung im Streitfall – wir stehen Ihnen mit technischer Expertise, Branchenerfahrung und juristischer Präzision zur Seite.
Wir sind bundesweit für Sie tätig – persönlich erreichbar an unseren Standorten in: Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart.
Über uns
Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Julia Ziegeler
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
und das Team von horak Rechtsanwälte – spezialisiert auf das Recht der Kreativen, Künstler:innen und Kulturschaffenden.
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