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Arbeitsrecht in der Kulturbranche – Warum Künstler und Kreative ein solides Fundament brauchen
Ob Musiker, Designer, Regisseur, Ausstellungskurator oder freier Künstler: Für alle Menschen in der Kreativ- und Kulturwirtschaft spielt Arbeit eine besondere Rolle. Doch „Arbeit“ im künstlerischen Kontext unterscheidet sich oft von klassischen Angestelltenverhältnissen – mit vielen Chancen, aber auch juristischen Fallstricken. Deshalb ist ein klarer Blick auf das Arbeitsrecht so wichtig – insbesondere, wenn Kreativität auf Recht…
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Wenn das Stück zum Streitfall wird – Bühnenrecht am Beispiel einer Theateraufführung mit Folgen
Ein praxisnaher, fiktiver Blick hinter den Vorhang mit horak Rechtsanwälte Die neue Spielzeit startet, das Premierenfieber steigt – und plötzlich flattert eine Abmahnung ins Theaterbüro. Der Vorwurf: Unerlaubte Bearbeitung eines Bühnenwerks. Was ist passiert? Willkommen in der fiktiv nachgestellten Welt des Bühnenrechts, einem juristischen Spezialgebiet, das oft unterschätzt wird – aber im Kulturbetrieb eine zentrale…
Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Urhebers die Zweckübertragung erschaffen.
Bei der Zweckübertragung werden die Rechte des Urhebers im Zweifel durch Vertrag nur soweit übertragen, wie dies zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Urheber.

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Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Unzureichende Vereinbarung
Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung.

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Inhalt der Zweckübertragungslehre
Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.
Zweck der Zweckübertragung
Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit hat er die maximale Verwertungsmöglichkeit seines Werkes.
Das führt dazu, dass der Urheber so auf verschiedene Arten für seine Arbeit entlohnt werden kann und nicht nur für die Schaffung des Werkes selbst.

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Arbeitsrecht in der Kulturbranche – Warum Künstler und Kreative ein solides Fundament brauchen
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Wenn der Beat vor Gericht landet – Ein Praxisfall aus dem Musikrecht
Berlin, 2025: Ein viraler Electro-Track, ein altes Soul-Sample und ein juristisches Nachspiel – was wie ein Musikthriller klingt, ist in der Praxis leider keine Seltenheit. Der Fall „DJ Bass vs. Gloria Fields“ ist fiktiv, basiert aber auf realen Mustern, die wir in unserer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig sehen. Willkommen in der Welt des Musikrechts! Der Fall:…
