• Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)
    Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)

    horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 73 56-0 ) Stellenangebot – wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen…

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  • Entertainment sicher praktizieren
    Entertainment sicher praktizieren

    Das Entertainmentrecht behandelt die Rechtsfragen, rund um die Bereichen Musik, Bühne, Veranstaltungen, Film, TV und Radio. Dabei gibt es Überschneidungen mit Medienrecht und Urheberrecht. Nutzen Sie eine erste Beratung. Verträge erforderlich Verträge mit Entertainmentunternehmen, Filmschaffenden, Künstlern, Autoren und Verlegern, in dem die rechtlichen Beziehungen formuliert werden, sind in der Unterhaltungsbranche bedeutend. Darüber hinaus spielen die…

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  • Filmgesetz einhalten
    Filmgesetz einhalten

    Filmproduktion ist ein Geschäft mit Risiken in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Lizenz­verträge sind dringend erforderlich, damit das Produkt am Ende rechtssicher verwertet werden kann. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Filmgesetz gibt es nicht Es gibt kein besonderes „Filmgesetz“ statt dessen sind vor allem urheberrechtliche…

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Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Urhebers die Zweckübertragung erschaffen.

Bei der Zweckübertragung werden die Rechte des Urhebers im Zweifel durch Vertrag nur soweit übertragen, wie dies zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Urheber.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

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Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Unzureichende Vereinbarung

Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung.



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Inhalt der Zweckübertragungslehre

Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.  

Zweck der Zweckübertragung

Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit hat er die maximale Verwertungsmöglichkeit seines Werkes. 

Das führt dazu, dass der Urheber so auf verschiedene Arten für seine Arbeit entlohnt werden kann und nicht nur für die Schaffung des Werkes selbst.



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  • Illegale Konzertmitschnitte

    Illegale Konzertmitschnitte

    “Bootleg” ist an sich der “Stiefelschaft”, in dem früher in den USA Alkohol geschmuggelt wurde und später Aufnahmegeräte in Konzerte “geschmuggelt” wurden. Als Bootleg bezeichnet man heute schlicht einen illegalen Konzertmitschnitt. Nutzen Sie eine erste Beratung. Raubkopien ist der Oberbegriff für rechtswidrig hergestellte Kopien. Bootlegs sind Tonträger mit rechtswidrigen Konzertmitschnitten (auch als Video). Falsifikate sind…

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  • Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)

    Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)

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  • Was man bei Genres berücksichtigen sollte

    Was man bei Genres berücksichtigen sollte

    Genre sind Klassifikation, mit verschiedenen Ausprägungen. Genre steht fanzösisch für „Gattung“. Wir finden sie in Kunst, Film, Literatur und Musik sowie journalistischen Darstellungsformen, die nach dem räumlichen und zeitlichen Bezug des künstlerischen oder anders gearteten Inhalts eingeteilt werden. Gattung bezieht sich auf das Ausdrucksmedium, Stil auf die Formensprache, Epoche auf die räumlich-zeitliche Zuordnung und Genre…

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  • Der Filmhersteller hat ein ausschließliches Recht

    Der Filmhersteller hat ein ausschließliches Recht

    Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 94 Schutz des Filmherstellers Im Filmherstellerrecht vereinen sich meist mehrere Arten des Rechteerwerbs; zum einen die…

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