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Wenn das Stück zum Streitfall wird – Bühnenrecht am Beispiel einer Theateraufführung mit Folgen
Ein praxisnaher, fiktiver Blick hinter den Vorhang mit horak Rechtsanwälte Die neue Spielzeit startet, das Premierenfieber steigt – und plötzlich flattert eine Abmahnung ins Theaterbüro. Der Vorwurf: Unerlaubte Bearbeitung eines Bühnenwerks. Was ist passiert? Willkommen in der fiktiv nachgestellten Welt des Bühnenrechts, einem juristischen Spezialgebiet, das oft unterschätzt wird – aber im Kulturbetrieb eine zentrale…
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Wenn der Beat vor Gericht landet – Ein Praxisfall aus dem Musikrecht
Berlin, 2025: Ein viraler Electro-Track, ein altes Soul-Sample und ein juristisches Nachspiel – was wie ein Musikthriller klingt, ist in der Praxis leider keine Seltenheit. Der Fall „DJ Bass vs. Gloria Fields“ ist fiktiv, basiert aber auf realen Mustern, die wir in unserer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig sehen. Willkommen in der Welt des Musikrechts! Der Fall:…
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Besonderheiten des Bühnenarbeitsrechts
Das Bühnenarbeitsrecht ist ein spezieller Bereich des Arbeitsrechts, der die besonderen Bedingungen und Anforderungen der Beschäftigung im Theater-, Musik- und Unterhaltungssektor regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Künstlern, Technikern und anderen Beschäftigten in der Bühnenarbeit zugeschnitten sind. Hier sind die wichtigsten Aspekte des Bühnenarbeitsrechts:…
Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Urhebers die Zweckübertragung erschaffen.
Bei der Zweckübertragung werden die Rechte des Urhebers im Zweifel durch Vertrag nur soweit übertragen, wie dies zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Urheber.

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Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Unzureichende Vereinbarung
Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung.

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Inhalt der Zweckübertragungslehre
Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.
Zweck der Zweckübertragung
Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit hat er die maximale Verwertungsmöglichkeit seines Werkes.
Das führt dazu, dass der Urheber so auf verschiedene Arten für seine Arbeit entlohnt werden kann und nicht nur für die Schaffung des Werkes selbst.

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Wenn das Stück zum Streitfall wird – Bühnenrecht am Beispiel einer Theateraufführung mit Folgen
Ein praxisnaher, fiktiver Blick hinter den Vorhang mit horak Rechtsanwälte Die neue Spielzeit startet, das Premierenfieber steigt – und plötzlich flattert eine Abmahnung ins Theaterbüro. Der Vorwurf: Unerlaubte Bearbeitung eines Bühnenwerks. Was ist passiert? Willkommen in der fiktiv nachgestellten Welt des Bühnenrechts, einem juristischen Spezialgebiet, das oft unterschätzt wird – aber im Kulturbetrieb eine zentrale…
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Aktuelle Entscheidungen im Kunstrecht
Hier sind aktuelle Entscheidungen im Kunstrecht mit den wesentlichen Details ohne externe Verweise: 1. Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 28. Juni 2021 – Az. 1 BvR 1727/17 u.a. Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) und wies Verfassungsbeschwerden von Kunsthändlern und Sammlern zurück, die sich gegen Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgüter wandten. Das Gericht erklärte, dass…
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Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen
Zu den Film-/Fernseh-Verwertungsgesellschaften zählen GWFF, GÜFA, VG Bild-Kunst, VGF sowie VFF. Rufen Sie uns einfach an! Im Bereich des Kinofilms nehmen folgende folgende Verwertungsgesellschaften die Rechte für die Filmhersteller wahr. Der Filmhersteller kann sich aussuchen, in welcher Verwertungsgesellschaft er Mitglied wird, er macht das regelmäßig von dem Umfeld abhängig, dem er sich selbst zuordnet: Vereinbaren…