Panoramafreiheit ausnutzen
Die Panoramafreiheit wird auch Straßenbildfreiheit genannt, sie betrifft beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind. Mit der Panoramafreiheit wird nämlich das Urheberrecht eingeschränkt. Diese Einschränkung soll es jedem erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke bildlich wiederzugeben. Der Fotograf muss den Urheber des Werkes somit nicht um Erlaubnis bitten. Rufen Sie uns einfach an! In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese generelle Freistellung unterdessen durch individuelle Beschränkungen ausgemalt, um dem Urheber in seiner Rechtsstellung nicht zu viel aufzubürden. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Frei zugängliche Plätze, wie Marktplätzen, Straßen oder Häuser dürfen fotografiert weiter lesen