Das Kunstrecht betrifft die Bildenden Künste. Die Kategorisierung Kunstrecht ist abstrakt, da es das Kunstrecht im juristischen Sinne eigentlich nicht gibt. Der Begriff Kunstrecht bündelt aber die Rechtsgebiete, die in der Kunst wichtig sind und gewinnt so doch an Bedeutung. Der Kunstbetrieb benutzt den Sammelbegriff für kunstrelevante Entscheidungen, Normen und Rechtsgebiete, welche Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und anderer Normsammlungen sind. Im englischen heißt das Kunstrecht „art law“.
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