Der Tarifvertrag des BFFS für Schauspieler
Nachfolgend der Link zum Schauspielsertarifvertrag als PDF-Datei: Schauspieltarifvertrag 1. GELTUNGS- UND ANWENDUNGSBEREICH Dieser Tarifvertrag gilt: 1.1. Räumlich: Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.2. Sachlich: Für die nicht öffentlich-rechtlich organisi erten Betriebe zur Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen. 1.3. Persönlich: Für alle Film- und Fernsehschaffenden im Sinne des Manteltarifvertrages zwi- schen Allianz Deutscher Produzenten – Fi lm und Fernsehen e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di vom 21.11.2011, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen zur Erbringung einer schau- spielerischen Tätigkeit beschäftigt werden (im Folgenden „Schauspielerinnen“ 1 genannt). Die schauspielerische Tätigkeit ist eine Darstellung, die zumindest eine weiter lesen