Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde von Max Pechstein verjähren in 30 Jahren

Landgericht Frankfurt am Main Urt. v. 02.11.2016, Az.: 2-21 O 251/15 Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde verjähren in 30 Jahren, die Erhebung der Einrede der Verjährung ist nicht rechtsmissbräuchlich … I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über die Herausgabe eines Gemäldes von Max Pechstein, welches sich im Besitz der Beklagten befindet. Robert Graetz wurde am 5. Oktober 1878 in Berlin als eines von sechs Geschwistern in einfachen weiter lesen