Eine nach § 96 NV Bühne rechtswidrig ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung ist nach § 134 BGB unwirksam
Verstößt eine nach § 96 NV Bühne ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters gemäß § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG, hat dies nach § 134 BGB die Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung zur Folge. § 15 Abs. 6 AGG steht dem nicht entgegen. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.3.2019, 7 AZR 237/17