Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort sind Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten an Sprachwerken einschl. wissenschaftlichen und technischen Inhalts (Autoren, Journalisten, Verlage (schöngeistiger Werke und Sachliteratur). Die VG Wort nimmt für ihre Mitglieder und deren unter den Wahrnehmungsvertrag fallenden Werke folgende Rechte wahr: Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG), das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 22 UrhG), die Vergütungsansprüche aus dem Vermieten und Verleihen von Vervielfältigungsstücken einschließlich Bild- und Tonträger insbesondere die sog. Bibliothekstantieme (§ 27 UrhG), den Vergütungsanspruch gegen Hersteller und Importeure von Geräte- und Tonträgermaterial, die sog. Leerkassetten-/Geräteabgabe gem. § 54 a UrhG, den Vergütungsanspruch für die … VG Wort weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden