Sphärentheorie und Güterabwägung

Sphärentheorie vom Bundesverfassungsgericht: Intimsphäre Das Grundgesetz schützt die Intimsphäre. Ein Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ist in der Regel unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Privatsphäre Des Weiteren gibt es eine nachgelagerte Privatsphäre, sie rangiert nach der Intimsphäre und ist anders im sozialen Bezug. Ein Eingriff ist nicht durchweg ausgeschlossen, richtet sich aber trotzdem nach festen Regeln. Belange des Gemeinwohls müssen beispielsweise vorliegen, um diese Schweigepflicht angreifen zu können. Sozialsphäre Mit der beruflichen, politischen oder ehrenamtlichen Beschäftigung agiert der Mensch in einem weiteren Bereich. Nämlich als „soziales Wesen“ im Austausch mit anderen Menschen, er bewegt sich in der Sozialsphäre. Der … Sphärentheorie und Güterabwägung weiterlesen