LG Hamburg bestätigt erwartungsgemäss im Hauptsacheverfahren Erdoğan ./. Böhmermann die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Entscheidung im Verfahren Erdoğan gegen Böhmermann vom 10. Februar 2017 zu 324 O 402/16 LG Hamburg bestätigt im Hauptsacheverfahren Erdoğan ./. Böhmermann die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren Der Beklagte, der Fernsehmoderator Jan Böhmermann, hat in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein als „Schmähkritik“ bezeichnetes Gedicht verlesen, in dem er sich mit dem Kläger, dem Präsidenten der türkischen Republik, befasst. Auslöser des Gedichtes war die Einbestellung des deutschen Botschafters aufgrund eines im ZDF ausgestrahlten Beitrages, der ebenfalls den Kläger zum Gegenstand hat. Die Verlesung des Gedichtes unterbrach der Beklagte mehrfach durch Gespräche mit seinem sogenannten Sidekick Kabelka. Das Gedicht wurde durch weiter lesen