Eintragung gewährleistet maximale Zeitdauer des Urheberrechtsschutzes

Das Register anonymer und pseudonymer Werke ist keine Dokumentation sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke, sondern hat Bedeutung für die Schutzdauer von anonymen oder unter Pseudonym veröffentlichten Werken. So können Urheber für Werke, die sie bereits anonym oder unter Pseudonym veröffentlicht haben, ihren wahren Namen in das Register eintragen lassen und damit den Urheberschutz verlängern.

Während der urheberrechtliche Schutz allgemein 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet, erlischt das Urheberrecht bei anonym oder unter Pseudonym veröffentlichten Werken bereits 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Wird der wahre Name zur Eintragung in das Register beim DPMA angemeldet, erlischt das Urheberrecht ebenso erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.