Faktisch wird das Copyright mit Urheberrecht übersetzt. Dies ist rechtlich jedoch sehr ungenau, da das anglo-amerikanische “Copyright” tatsächlich lediglich das Recht umfasst, Kopien herzustellen, also im deutschen Recht das Vervielfältigungsrecht betrifft.

Das (als Persönlichkeitsrecht ausgeprägte) Urheberrecht würde eher als “Moral Right” benannt. Da sich die nationalen Regelungen jedoch stark unterscheiden (zB Vollrechtsübertragung nach anglo-amerikanischem Recht ./. Nichtübertragbarkeit in Kontinenatleuropa) gibt es keine vollständig einheitliche internationale Sprache.