Das Galerierecht beschreibt das Verhältnis zwischen Künstler und Galerist. In Galerieverträge, Provisionsverträge, Kaufverträge oder Exklusivertragen kann ein Anwalt rechtliche Grundlagen festsetzen. Er kann aber auch Vertragsverhandlungen zwischen Galerist und Künstler begleiten. Bei Auseinandersetzung wie einer Trennung kann ein Anwalt Galaristen und Künstler beraten und vertreten und helfen Ansprüche durchzusetzen. Um Gewährleistungs- und Haftungsrisiken auszuschließen oder zu minimieren, sollte ein Galerist beim Kauf einen eigens dafür gestalteten Vertrag abschließen. Bei Eröffnung einer Galerie fließen Rechtsgebiete wie Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ein.

Die Gestaltung von Kunstkaufverträgen sowie der Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Galeristen sowie Sammlern, Museen oder Privatkunden gehört zu unseren Aufgaben. Bei zu klärende Haftungsbedingungen bis hin zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Galereieröffnung können wir Ihnen zur Seite stehen.