Ist ein Foto nicht nur anonym sondern komplett ohne Erlaubnis des Fotografen für eine Veröffentlichung verwendet worden, hat der Fotograf Anrecht auf Schadensersatz. Errechnet wird die Höhe durch eine fiktive Lizenzgebühr. Basierend auf der Vergütung, die der Fotograf im Falle der richtigen Erlaubnis erhalten hätte, das heißt, im Falle eines Vertragsabschlusses über die Verwertung.

MFM sind die Vergütungsvorschläge der Mittelstandvereinigung für Fotomarketing und dienen als Berechnungsgrundlage und können die Höhe des realen Schadensersatzes der Bildnutzung in groben Zügen bemessen. Letztlich entscheiden die Gerichte häufig anhand erheblicher Abschläge.

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