Vorgehen für Fotografen bei illegal anonymen Fotos

Fotos, die ohne Erlaubnis des Fotografen namenlos veröffentlicht werden, sind leider an der Tagesordnung. Die Urheberrechtsgesetze werden also missachtet. Die Fotografenangabe ist eine Chance Werbung zu machen und Kunden zu gewinnen, die mit der anonymen Veröffentlichung ausgeschlossen ist. Der Fotograf kann die Namensnennung durchsetzen, notfalls indem er das Gericht einschaltet. Neben einem hundertprozentigen Aufschlag auf die Lizenzgebühr als Schadensersatz, wird auch die verlorengegangene Lizenzgebühr selbst dem Fotografen erstattet, wenn das Gericht den Anspruch bestätigt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Erfolgsaussichten gut sind.

Bei Gratispublikationen gilt das gleiche. Dabei wird für den Ausgleich des Schadens eine fiktive Gebühr zugrunde gelegt (ermittelt durch die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM).

Das Namensnennungsrecht ist für den Fotografen existenziell und er sollte einen Anwalt hinzuziehen, um dieses Recht zu gebrauchen und damit Missbrauch demonstrativ zurückweisen.