Wenn etwas veröffentlich wird, so ist Inhalt, Herkunft sowie Wahrheitsgehalt zu prüfen. Die Wiedergabe von sinnentstellten Meldungen sollte vermieden werden. Sind Meldungen nicht bestätigt oder handelt es sich um Gerüchte, so sollten diese als solche gekennzeichnet werden. Diese sind von der übrigen Berichterstattung klar zu trennen. Ein wesentlicher Anspruch an die Presse ist, dass die publizistische oder journalistische Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung eingehalten wird.

Von der Berichterstattung betroffene Personen sollten vorher Stellung zu den Inhalten nehmen können. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung und eine angemessene Frist, in der die Person antworten kann, sind dabei eine Bedingung an die Berichterstatter.

Wir beraten Sie zu allen Fragen im Bereich Berichterstattung. Kontaktieren Sie uns!