Wie verläuft das Geschmacksmuster-Erteilungsverfahren?

Jede eingegangene Anmeldung wird zunächst einer sog. Offensichtlichkeitsprüfung unterzogen, wobei lediglich überprüft wird, ob formaliter bereits offensichtliche Mängel vorliegen, also bspw. Unterlagen fehlen o. ä.

Das Prüfungsverfahren endet mit dem Prüfungsbescheid bzw. der Zurückweisung. Im Fall der Geschmacksmustererteilung erfolgt die Veröffentlichung bzw. die Eintragung in die Geschmacksmustertrolle.