Wie lange wirkt ein Geschmacksmusterschutz?

Seit dem Anmeldetag besteht der Schutz mit Eintragung des Geschmacksmusters maximal 25 Jahre (eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 25 Jahre; benutzte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 3 Jahre) lang, soweit das Gebrauchsmuster jeweils aufrechterhalten wird, also insbesondere die drei Verlängerungsgebühren beim deutschen Patentamt beglichen werden.

Trotz der Harmonisierung des Gemeinschaftsrechts existiert ein deutsches, nicht eingetragenes Design nach wie vor nicht.

Nutzen Sie eine Erstberatung, wir können Ihre individuelle Schutzdauer besprechen.