Design oder Geschmacksmuster sind verschiedene Bezeichnungen für eine Schutzrechtsart. Es gibt also keinen Unterschied zwischen einem Design oder Geschmacksmuster. Es handelt sich dabei um ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.

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