Da Bühnen wie Theater oder Opern größtenteils Genossenschaften, Stiftungen, Aktiengesellschaften oder GmbHs sind, regelt das Bühnenunternehmensrecht die Rechtsform und Gestaltung des Trägers. Ein Bühnenbetrieb ist oft auf Sponsorengeldern und Subventionen angewiesen. Diese Konstellation erfordert Verträge, die das Verhältnis zur öffentlichen Hand und zu den Sponsoren regelt. Im Bühnenunternehmensrecht verzweigen sich die Rechtsgebiete weiter in das Steuerrecht – wo es um Steuerbefreiungen, Besonderheiten im Mehrwertsteuerrecht geht – und das Wettbewerbsrecht.

Ein kritischer Punkt ist die Kunstfreiheit der Bühne, diese widerspricht oft dem Interesse des Publikums, der Medien und künstlerischen Vorständen. Verantwortlich für die Kunstfreiheit ist die Bühnenleitung. Das Recht auf Kunstfreiheit bedeutet Programmfreiheit gegenüber den Medien, den Sponsoren, dem Staat und den Bühnenmitgliedern. Die Bühnenleitung ist verpflichtet die Kunstfreiheit zu erhalten.

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