Dieses Rechtsgebiet ist fiktiv und mündet im Arbeitsrecht. Es betrifft Bühnenangehörige, das sind Mitglieder des künstlerischen und künstlerisch technischen Bereiches der Theater. Die Thematik umfasst die spezielle Herausforderung in den Berufen: Solo, Tanz, Opernchor sowie Ausstattung, Technik und Verwaltung.

Grundlagen des Arbeitsrechts der Bühnen können mit individuellen Vertragsformen geregelt werden. Wir sind spezialisiert auf des Gestalten von Verträgen. Aber auch die Prüfung können wir für sie übernehmen.

Lassen Sie sich von uns beraten in allen Berufsfragen.