Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)

horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 73 56-0 ) Stellenangebot – wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Warum unsere Kanzlei die richtige weiter lesen

Was man bei Genres berücksichtigen sollte

Genre sind Klassifikation, mit verschiedenen Ausprägungen. Genre steht fanzösisch für „Gattung“. Wir finden sie in Kunst, Film, Literatur und Musik sowie journalistischen Darstellungsformen, die nach dem räumlichen und zeitlichen Bezug des künstlerischen oder anders gearteten Inhalts eingeteilt werden. Gattung bezieht sich auf das Ausdrucksmedium, Stil auf die Formensprache, Epoche auf die räumlich-zeitliche Zuordnung und Genre auf den thematisch-motivischen Inhalt der Kunst. Rufen Sie uns einfach an! Je nach Genre sind aus rechtlicher Sicht individuelle Punkte zu berücksichtigen: Fiktionale Produktion Um Schleichwerbung und Markenrechtsverletzungen auszuschließen, ist in fiktionalen Produktionen wie Filmen oder Serien zu prüfen, welche Requisiten zum Einsatz kommen. Gemälde weiter lesen

Museumsgut sammeln und erwerben

Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen

Zweckübertragung bei Verträgen

Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Unzureichende Vereinbarung Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Inhalt der Zweckübertragungslehre Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.   Zweck der Zweckübertragung Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit weiter lesen

Kein Entschädigungsanspruch eines 44-jährigen wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung für junge Zielgruppe (18-28 Jahre)

Bundesgerichtshof zu einem Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung Urteil vom 5. Mai 2021 – VII ZR 78/20 Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung entschieden. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der seinerzeit 44-jährige Kläger wollte im August 2017 ein von der Beklagten veranstaltetes Open-Air-Event in München besuchen, bei dem über 30 DJs elektronische Musik auflegten. Die Veranstaltung hatte eine Kapazität von maximal 1.500 Personen, ein Vorverkauf fand nicht statt. Ein Ticket konnte weiter lesen

Die Angabe des falschen Künstlers einer Zeichnung in einem Katalog ist ein Mangel und berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

1. Eine Zeichnung, die entgegen der vom Verkäufer erstellten Katalogbeschreibung nicht der Hand des konkret benannten Künstlers zuzuordnen ist, ist mangelhaft. 2. Ein Verkäufer, der sich hinsichtlich der Herkunftszuordnung entgegen einer schriftlich publizierten Einschätzung eines Experten auf mündliche Angaben anderer Sachverständiger verlässt, handelt arglistig im Rechtssinne, wenn er die Herkunftszuordnung des Experten in seiner Katalogbeschreibung ohne Einschränkung als, ‚fälschlich zugeschrieben‘ bezeichnet, ohne die ihm zugetragenen gegenteiligen mündlichen Angaben hinlänglich kritisch überprüft zu haben. Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu 19 U 188/15 vom 03.05.2018