Kunstauktionsrecht anwenden

Das Kunstauktionsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Verkauf und die Auktion von Kunstwerken regeln. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die mit dem Kauf, Verkauf und der Versteigerung von Kunstwerken verbunden sind. Im Kunstauktionsrecht werden verschiedene Themen behandelt. Rufen Sie uns einfach an! Vertragsabschluss Die rechtlichen Anforderungen an den Abschluss von Kauf- und Verkaufsverträgen für Kunstwerke sowie die Bedingungen für die Teilnahme an Auktionen. Eigentumsübertragung Die rechtlichen Aspekte der Übertragung des Eigentums an einem Kunstwerk nach dem Kauf oder der Versteigerung. Haftung Die Haftungsregelungen im Falle von Beschädigung, Verlust oder Fälschung eines Kunstwerks während weiter lesen

Panoramafreiheit ausnutzen

Die Panoramafreiheit wird auch Straßenbildfreiheit genannt, sie betrifft beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind. Mit der Panoramafreiheit wird nämlich das Urheberrecht eingeschränkt. Diese Einschränkung soll es jedem erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke bildlich wiederzugeben. Der Fotograf muss den Urheber des Werkes somit nicht um Erlaubnis bitten. Rufen Sie uns einfach an! In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese generelle Freistellung unterdessen durch individuelle Beschränkungen ausgemalt, um dem Urheber in seiner Rechtsstellung nicht zu viel aufzubürden. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Frei zugängliche Plätze, wie Marktplätzen, Straßen oder Häuser dürfen fotografiert weiter lesen

Mit Fotos handeln

Für alle Kaufleute und Unternehmen ergänzt und modifiziert das Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Erwerb Beim Erwerb und Verkauf von Fotos ist es rechtspraktisch einen schriftlicher Vertrag abzuschließen, der nicht nur die Verwendung des körperlich erstellten Lichtbildes beinhaltet, sondern auch die Einräumung von darüberhinausgehenden Nutzungsrechten. Die Schriftform ist entgegen der gängigen Praxis aus Sicht des Erwerbers unbedingt zu empfehlen, weil dieser später die Darlegungs- und Beweislast hat, dass seine Verwendung rechtlich gestattet war. Darüber hinaus sind typischerweise alle weiteren Gegenstände eines Lizenzvertrages enthalten (Lizenzgebühr, Lizenzeinräumung, Lizenzbestand, Gewährleistung, weiter lesen

Musikverträge selbst prüfen für Anfänger

Die nachfolgende Checkliste dienst der grundsätzlichen Orientierung: Vertragstypus grundsätzlich passend? Künstlerexklusivvertrag/ Bandübernahmevertrag etc; dabei kommt es nicht auf die Vertragsüberschrift, sondern den Vertragsinhalt an. Ggfs kann das Gewollte in einer “Präambel” zu Beginn des Vertrags als beabsichtigte “Geschichte” zur Auslegungshilfe niedergeschrieben werden. Nutzen Sie eine erste Beratung. Vertragsgegenstand richtig und möglichst exakt definiert? Der Vertragsgegenstand stellt rechtlich das Herz des Vertrages dar; hier sollten keinerlei Unklarheiten verbleiben. Ggfs können einzelne Begriffe in einem gesonderten Paragrafen definiert werden. Der Vertragsgegenstand wird häufig durch weitere Detailregelungen zur Rechteeinräumung, Exklusivität, Werbung mit Leben gefüllt. Vertragsparteien richtig und exakt definiert? Beide Vertragsparteien müssen exakt weiter lesen

Illegale Konzertmitschnitte

“Bootleg” ist an sich der “Stiefelschaft”, in dem früher in den USA Alkohol geschmuggelt wurde und später Aufnahmegeräte in Konzerte “geschmuggelt” wurden. Als Bootleg bezeichnet man heute schlicht einen illegalen Konzertmitschnitt. Nutzen Sie eine erste Beratung. Raubkopien ist der Oberbegriff für rechtswidrig hergestellte Kopien. Bootlegs sind Tonträger mit rechtswidrigen Konzertmitschnitten (auch als Video). Falsifikate sind rechtswidrig hergestellte Tonträger, die wie Orginale aussehen, aber keine sind. Rufen Sie uns einfach an! Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Was man bei Genres berücksichtigen sollte

Genre sind Klassifikation, mit verschiedenen Ausprägungen. Genre steht fanzösisch für „Gattung“. Wir finden sie in Kunst, Film, Literatur und Musik sowie journalistischen Darstellungsformen, die nach dem räumlichen und zeitlichen Bezug des künstlerischen oder anders gearteten Inhalts eingeteilt werden. Gattung bezieht sich auf das Ausdrucksmedium, Stil auf die Formensprache, Epoche auf die räumlich-zeitliche Zuordnung und Genre auf den thematisch-motivischen Inhalt der Kunst. Rufen Sie uns einfach an! Je nach Genre sind aus rechtlicher Sicht individuelle Punkte zu berücksichtigen: Fiktionale Produktion Um Schleichwerbung und Markenrechtsverletzungen auszuschließen, ist in fiktionalen Produktionen wie Filmen oder Serien zu prüfen, welche Requisiten zum Einsatz kommen. Gemälde weiter lesen

Der Filmhersteller hat ein ausschließliches Recht

Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 94 Schutz des Filmherstellers Im Filmherstellerrecht vereinen sich meist mehrere Arten des Rechteerwerbs; zum einen die Rechte über einen bestimmten Stoff einen Film zu machen (Recht zur Verfilmung), daneben aber auch die Rechte an den Leistungen der mitwirkenden Künstlern wie z.B. Schauspieler, Regisseure, etc. (Mitwirkenden-Rechte). Zudem erwächst ihm durch seine organisatorische Leistung bei der Filmproduktion ein eigenes Leistungsschutzrecht (eigentliches Filmherstellerrecht). Rufen weiter lesen

Entertainment sicher praktizieren

Das Entertainmentrecht behandelt die Rechtsfragen, rund um die Bereichen Musik, Bühne, Veranstaltungen, Film, TV und Radio. Dabei gibt es Überschneidungen mit Medienrecht und Urheberrecht. Nutzen Sie eine erste Beratung. Verträge erforderlich Verträge mit Entertainmentunternehmen, Filmschaffenden, Künstlern, Autoren und Verlegern, in dem die rechtlichen Beziehungen formuliert werden, sind in der Unterhaltungsbranche bedeutend. Darüber hinaus spielen die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst eine wichtige Rolle. Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels. Mittlere und große Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art weiter lesen

Bühnenrecht richtig organisieren

Bühnen können Opernbühnen, Theaterbühnen oder Tanzbühnen sein. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Miteinander verbunden Solisten, Dramaturgen, Intendanten, Orchester- und Bühnentechnik, Verwaltung und Kollektive sind arbeitsrechtlich, sozial und organisatorisch miteinander verbunden. Die Organisation eines Theaters erfordert übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen. Daneben ist Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen bedeutend. Rechtsgebiete und Bräuchen Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Bühnenrecht ist weiter lesen

Museumsgut sammeln und erwerben

Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen

Zweckübertragung bei Verträgen

Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Unzureichende Vereinbarung Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Inhalt der Zweckübertragungslehre Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.   Zweck der Zweckübertragung Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit weiter lesen

Themenschwerpunkte im Kunstrecht und Kulturrecht

Bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik und  Literatur – Kultur- und Kunstrecht umfasst die rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Kultur und Kunst und bildet somit verschiedene Themenschwerpunkte. Rufen Sie uns einfach an! Privat-, Straf- und Öffentliches Recht Das Kultur- und Kunstrecht reicht vom Privat-, Straf- und Öffentlichen Recht bis zum Internationalen Privatrecht sowie dem Völker- und Europarecht. Korrelation von Recht und Kultur sowie Kunst Uns interessiert am Kultur– und Kunstrecht besonders die Korrelation des Zusammenlebens und des Daseins und Handelns der Menschen. Während das Recht das menschliche Zusammenleben regelt, sind Kultur und Kunst Kennzeichen und Ausdruck des menschlichen Daseins und Handelns. weiter lesen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. OLG Oldenburg (Oldenburg) 13. Zivilsenat, Beschluss vom 24.05.2018, 13 W 10/18 § 1628 BGB, § 1687 Abs 1 S 1 BGB …