Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

Verwertungsgesellschaften verwalten und verwerten die Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die den jeweiligen Urhebern zustehenden. Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte nimmt die Verwertungsgesellschaft als private Einrichtung kollektiv wahr. Dies geschieht treuhänderisch für eine große Gruppe von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Diese Aufgabe entspricht sozusagen der gewerkschaftlichen Funktion einer Solidargemeinschaft. Die Institution tritt als Vertretung der Urheber gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern auf und kontrolliert die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung von Werken. Rufen Sie uns einfach an! Nutzen Sie eine erste Beratung. Lassen Sie sich deutschlandweit beraten weiter lesen

Eine identifizierende Berichterstattung über ein Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ ist zulässig.

Eine identifizierende Berichterstattung über ein Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ ist zulässig. So liegt entgegen der Annahme des Senats in seiner Entscheidung vom 7. Januar 2016 kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wonach der Einzelne grundsätzlich selbst darüber entscheiden kann, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden. Nach der Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 6. November 2019 -1 BvR 16/13, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nämlich abweichend zu verstehen, und zwar primär als Gewährleistung, die insbesondere vor intransparenter Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Private schützt. Es bietet Schutz davor, dass weiter lesen