Schöne Künste im juristischen Sinne

Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und ihre Werke vor unerlaubter Nutzung geschützt sind. Nutzen Sie eine erste Beratung. Wir sind Anwälte für schöne Künste. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir beraten und vertreten Künstler und Künstlerinnen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um ihre Kunstwerke. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem weiter lesen

Bühnenrecht richtig organisieren

Bühnen können Opernbühnen, Theaterbühnen oder Tanzbühnen sein. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Miteinander verbunden Solisten, Dramaturgen, Intendanten, Orchester- und Bühnentechnik, Verwaltung und Kollektive sind arbeitsrechtlich, sozial und organisatorisch miteinander verbunden. Die Organisation eines Theaters erfordert übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen. Daneben ist Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen bedeutend. Rechtsgebiete und Bräuchen Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Bühnenrecht ist weiter lesen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. OLG Oldenburg (Oldenburg) 13. Zivilsenat, Beschluss vom 24.05.2018, 13 W 10/18 § 1628 BGB, § 1687 Abs 1 S 1 BGB …