Im Filmherstellerrecht vereinen sich meist mehrere Arten des Rechteerwerbs; zum einen die Rechte über einen bestimmten Stoff einen Film zu machen (Recht zur Verfilmung), daneben aber auch die Rechte an den Leistungen der mitwirkenden Künstlern wie z.B. Schauspieler, Regisseure, etc. (Mitwirkenden-Rechte).

Zudem erwächst ihm durch seine organisatorische Leistung bei der Filmproduktion ein eigenes Leistungsschutzrecht (eigentliches Filmherstellerrecht).