Eine komplette Film- und Fernseproduktion kann in Gefahr geraten, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden und der Film dann nicht veröffentlicht werden kann. Persönlichkeitsrecht ist das Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Name, Adresse, Telefonnummer oder Kfz-Kennzeichen sind persönliche Informationen, deren vollständige Nennung nur mit Einwilligung erlaubt ist. Als Alternative können Abkürzungen verwendet werden.

Es gibt einige Möglichkeiten das Persönlichkeitsrecht zu schützen:

  • Holen Sie sich zur vollständigen Nennung des richtigen Namens eine vorherige Einwilligung des Betroffenen ein. Wenn keine Einwilligung vorliegt, sollten reale Adressen, Telefonnummern oder Kfz-Kennzeichen generell vermieden werden.
  • Machen Sie die Person durch Nennung der Initialen oder eines Fantasienamens unkenntlich. Vermeiden Sie aber identische Vor- und Nachname von lebenden Personen. Besser sind Allerweltsnamen wie Meier oder Müller-Kühne, da diese gefahrlos sind, weil diesen Namen die sogenannte Kennzeichnungskraft fehlt und eine Verwechslungsgefahr gegen null läuft. Achten Sie also bei Fantasietelefonnummern, -adressen und -kennzeichen darauf, dass diese nicht zu einer wirklich lebenden Person gehört.
  • Heimliche, inoffizielle oder vertrauliche Tonbandaufzeichnungen, oder Aufnahmen mit Abhörgeräten und deren Gebrauch oder Veröffentlichung sind strafrechtlich verboten. Holen Sie sich die Einwilligung der betroffenen Person, dann ist es unbedenklich.
  • Der Umgang mit Person der Zeitgeschichte in Film und Fernsehen ist einfacher, als mit anderen Personen. Das Kunsturhebergesetz schreibt vor, dass Bilder nur mit Einverständnis des Dargestellten veröffentlicht werden dürfen. Handelt es sich jedoch um eine Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte, so ist eine Veröffentlichung auch ohne Einverständnis des Dargestellten erlaubt. Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte sind welche, die einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind und an denen die Öffentlichkeit ein legitimes Informationsinteresse hat.
  • Bitte achten Sie über den Tot einer Person hinaus auf deren Persönlichkeitsrecht. So möchte es der Gesetzgeber, der im Interesse der Erben des Verstorbenen diese Regelungen festgelegt hat. Die Erben nehmen den Ehren- und Achtungsschutz des Verstorbenen wahr. Bedeutung und Prominenz bestimmen dabei die Schutzdauer.
  • Außerdem ist darauf zu achten, dass Personen nicht über ein drittes Indiz identifiziert werden können. Bewegliche Gegenstände wie Tiere oder Autos, die auf Filmen gezeigt werden können nämlich auch auf die Identität einer Person hinweisen. Gegenstand, die eine Identifizierung des Eigentümers ermöglichen, sollten nämlich nicht gefilmt werden, es sei denn, die Person gibt ihre Einwilligung. Gegenstände, die keine Identifizierung ermöglichen sind dagegen bedenkenlos.

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